AGB

Photonics Hub Allgemeine Geschäftsbedingungen/Preisübersicht

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Preisübersicht für Dienstleistungen

1. Vereinbarungen zur Teilnahme an Veranstaltungen

1.1. Allgemeines/Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und Teilnehmer (im Folgenden „Teilnehmer“) an Seminaren, Workshops, Kursen und Konferenzen (im Folgenden „Veranstaltungen“) und der Photonics Hub GmbH. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Teilnehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

1.2. Anmeldung/Anmeldebestätigung
Die Anmeldung kann über Internet, Brief, Telefax, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. Da die Teilnehmerzahl für unsere Veranstaltungen begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bucht ein Teilnehmer, der Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, die Veranstaltung auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Buchung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit einer Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern ein Verbraucher die Buchung auf elektronischem Wege vornimmt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Teilnehmer auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

1.3. Bankverbindung
Zahlungen erfolgen als Überweisung auf das Konto der Photonics Hub GmbH (Sparkasse Worms-Alzey Ried, IBAN DE94 5535 0010 0022 0266 54, BIC: MALADE51WOR)

1.4. Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht. Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Alzey. Dasselbe gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

1.5. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Die Höhe der Teilnahmegebühren ist der entsprechenden Veranstaltungsankündigung zu entnehmen. Sie beziehen sich auf eine Person und einen Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Teilnahmegebühr ist bei Erhalt der Rechnung fällig. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich, bei Verlust haftet die Photonics Hub GmbH nicht. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist die Photonics Hub GmbH berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich die Photonics Hub GmbH vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu mache. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Photonics Hub GmbH schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

1.6. Stornierungen
Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Risiken für die öffentliche Gesundheit) oder aus wichtigem Grund (z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen oder Empfehlungen nicht möglich oder nicht angemessen, werden die Teilnehmer schnellstmöglich informiert und die Veranstaltungsgebühr in diesem Fall erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall sind ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens der Photonics Hub GmbH.
Der Teilnehmer kann die Veranstaltung bis zu 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers berechnen wir die gesamte Teilnahmegebühr. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Die Photonics Hub GmbH. akzeptiert ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Storno-, Rücktritts- oder Umbuchungserklärungen bedürfen der Schriftform.

1.7. Leistung
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Teilnahme an der Veranstaltung. Sofern Tagungsunterlagen vorgesehen sind, so sind diese auch im Preis inbegriffen. Die Photonics Hub GmbH behält es sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.

1.8. Urheberrecht
Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Photonics Hub GmbH gestattet.

1.9. Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dies gilt insbesondere auch für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit von Tagungsunterlagen und für die Durchführung von Veranstaltungen.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

1.10. Widerrufsrecht für Verbraucher
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.

Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an folgende Adresse: Photonics Hub GmbH, Ober-Saulheimer-Str. 6, 55286 Wörrstadt. Dieses Widerrufsrecht gilt nicht, wenn die gebuchte Veranstaltung stattgefunden und der Teilnehmer hieran teilgenommen hat. Nimmt der Verbraucher noch innerhalb der Widerrufsfrist an der Veranstaltung teil, erlischt das Widerrufsrecht.

2. Vereinbarungen zur Teilnahme an Service-Projekten (SP)

2.1. Allgemeines
Zu Beginn eines Service-Projekts (SP) wird der Projektumfang durch die Photonics Hub GmbH in Absprache mit den Projektteilnehmern definiert. Im Verlauf des SP können Änderungen an Inhalten und Zielen nur gemeinsam mit allen Teilnehmern des Projekts bei Projekttreffen geändert bzw. neu definiert werden. Für die technische Realisierbarkeit der Projekte wird keine Haftung übernommen.

2.2. Vertragsschluss
Die Vereinbarung der Projektteilnahme tritt nach Unterzeichnung der Partner zu Beginn der Laufzeit des Service-Projektes in Kraft und endet gemäß der Projektlaufzeit soweit sie nicht vorher gekündigt oder sonst wie beendet wurde. Im Rahmen eines SP können ferner Einzelvereinbarungen zwischen der Photonics Hub GmbH und einem Teilnehmer geschlossen werden, in denen individuelle Leistungen vereinbart werden.

2.3. Kündigung nur aus wichtigem Grund
Jeder Partner ist berechtigt, den Vertrag über die Projektteilnahme nur aus wichtigem Grund zu kündigen, ansonsten ist die Teilnahme nach Unterzeichnung verpflichtend und ein vorzeitiger Ausstieg nicht möglich.
Einen wichtigen Grund stellt insbesondere das Ausscheiden mehrerer Partner dar, sodass keine finanzielle Basis mehr vorhanden ist, die vereinbarten Projektleistungen für die verbleibenden Partner zu erreichen oder der Umstand, dass die Ergebnisse zeigen, dass die Zielsetzung des Service-Projektes nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand realisiert werden kann.
Die Kündigung ist ggf. schriftlich dem zuständigen Photonics Hub-Projektkoordinatoren mitzuteilen und zu begründen. Der kündigende Partner wird auf Wunsch die von anderen Partnern erhaltenen Unterlagen, Dokumentationen, Datenträger und Objekte zurückgeben und verpflichtet sämtliche vertrauliche Informationen, Kopien vertraulicher Informationen zu vernichten. Die Vereinbarung zwischen den übrigen Partnern wird durch das Ausscheiden des kündigenden Partners nicht berührt.

2.4. Leistung
Die Projekte laufen innerhalb der vereinbarten Laufzeit, beginnen mit dem Kick-off-Meeting und enden mit dem Abschlusstreffen.
Die Photonics Hub GmbH verpflichtet sich zur Durchführung von aufeinander abgestimmten Aufgabengebieten und Teilaufgaben. Art und Umfang ergeben sich zunächst aus dem Projektflyer sowie der im Rahmen eines Kick-off Meetings von der Photonics Hub GmbH vorgestellten bzw. von den Projektteilnehmern gemeinsam festgelegten Projektinhalten, Arbeitsumfängen und Zeitplänen, einschließlich aller seiner im weiteren Projektverlauf erfolgenden Aktualisierungen.
Während der Projektlaufzeit besteht für interessierte Firmen immer die Möglichkeit auch nach dem Kick-Off-Meeting in Projekte quer einzusteigen. In diesem Fall ist immer der volle Projektbeitrag zu entrichten.
Sollten innerhalb eines Service-Projektes angebotene, firmenspezifische Leistungen, bspw. in Form eines Stundenpools angeboten werden, gelten diese ausschließlich innerhalb der Projektlaufzeit und können mit dem Projektbeitrag nicht verrechnet werden. Im Falle eines Mehraufwands für firmenspezifische Leistungen im Rahmen eines SP, die den vereinbarten Umfang übersteigen, kann die Photonics Hub GmbH den Mehraufwand zusätzlich in Rechnung stellen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer vorab eine Information, bzw. ein Angebot, aus dem die Mehrkosten hervorgehen.
Die Photonics Hub GmbH definiert eine Mindestteilnehmerzahl, bei deren Erreichen das Service-Projekt zustande kommt. Wird diese Anzahl nicht erreicht, behält sich die Photonics Hub GmbH das Recht vor, das Projekt abzusagen. Sämtliche, im Rahmen des Projektes im Vorfeld eingegangenen Verpflichtungen, erlöschen dann. Die bereits angemeldeten Teilnehmer werden unverzüglich darüber informiert.

2.5. Projektergebnisse
Die Photonics Hub GmbH verpflichtet sich, die Projektergebnisse exklusiv den Projektteilnehmern während der Projektlaufzeit zur Verfügung zu stellen.
Die Photonics Hub GmbH behält sich vor, Dritten eine Nutzung der Ergebnisse nach Projektende zu ermöglichen. Soweit Ergebnisse vor Projektstart zum Zeitpunkt der Übermittlung der Öffentlichkeit schon bekannt oder allgemein zugänglich sind oder ihr nach Übermittlung schon bekannt waren oder ihr nach der Übermittlung von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind und sofern Einzelvereinbarungen keine speziellere Regelung treffen, kann die Photonics Hub GmbH Dritten gegenüber eine Nutzung der Ergebnisse ermöglichen.
Dies gilt nicht für Projektergebnisse, die im Rahmen eines VP innerhalb firmenspezifischer Leistungen von der Photonics Hub GmbH speziell für einen Teilnehmer erarbeitet werden. Diese werden vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht. Weitere Einzelheiten sind bei Bedarf durch gesondert abzuschließende Geheimhaltungs- und Einzelvereinbarungen zwischen der Photonics Hub GmbH und dem Projektpartner zu regeln.
Die ggf. im geschützten Bereich der Internetseite der Photonics Hub GmbH hinterlegten Projektergebnisse sind während der Projektlaufzeit ausschließlich den Projektteilnehmern vorbehalten. Ein Zugang Dritter zu diesen Daten ist verboten und darf durch die Projektteilnehmer nicht ermöglicht werden. Näheres kann durch Geheimhaltungs- und Einzelvereinbarungen geregelt werden.

2.6. Schutzrechte bei Service-Projekten
Projektteilnehmer und die Photonics Hub GmbH sind bezüglich gemeinsamer Erfindungen grundsätzlich gleichberechtigte Partner.
Die Photonics Hub GmbH kann an seinen, innerhalb eines SP erforschten und entwickelten Ergebnissen, namentlich schützenswerte Ideen, technische Lösungen und Erfindungen, Schutzrechte, insbesondere Patente und Gebrauchsmuster, u.a. anmelden. Eine kostenfreie Nutzung ohne Lizenzgebühren an, von der Photonics Hub GmbH entwickelten Ergebnissen, über die Projektlaufzeit hinaus, kann nicht zugesichert werden.
Die Photonics Hub GmbH sichert zu, an Ideen, die der Photonics Hub GmbH seitens der Teilnehmer eines SP übermittelt werden, keine Schutzrechte, insbesondere keine Patente, anzumelden.

3. Schlussbestimmungen
Die AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

Wörrstadt, 01.01.2019

Photonics Hub GmbH
Ober-Saulheimer-Str. 6
55286 Wörrstadt